GRUPPE
Geführte Touren
Das Office de Tourisme Intercommunal bietet ausschließlich geführte Besichtigungen an, die von staatlich geprüften Fremdenführern durchgeführt werden. Die praktizierten Sprachen sind: Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch.
Die Führungen zu Fuß sind für maximal 40 Personen (ohne Begleitperson) vorgesehen.
Orange ist eine geschichtsträchtige Stadt und glänzt mit einem außergewöhnlichen historischen Erbe wie dem antiken Theater oder dem Arc de Triomphe, die beide zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören. Diese große gallorömische Stadt und ehemalige Hauptstadt des Fürstentums Oranien wurde unter Wilhelm I. von Nassau niederländisch und später von Ludwig VIV. zurückerobert und wird auch "Stadt der Prinzen" genannt. Die Stadt ist reich an Zeugnissen ihrer Vergangenheit.
Arc de Triomphe + Antikes Theater
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Arc de Triomphe + Stadtzentrum
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Arc de Triomphe + Antikes Theater + Stadtzentrum
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Arc de Triomphe + Antikes Theater + Römische Kataster
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Arc de Triomphe + Antikes Theater + Römische Kataster + Stadtzentrum
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Antikes Theater + Stadtzentrum
2 STUNDEN - MAX. 45 PERSONEN
Antikes Theater + Römische Kataster
2 STUNDEN - MAX. 45 PERSONEN
Antikes Theater + Römische Kataster + Stadtzentrum
2 STUNDEN - MAX. 45 PERSONEN
Besuch des Dorfzentrums
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Châteauneuf-du-Pape, 2006 als bemerkenswerte Stätte des Geschmacks und seit 1936 als erste AOC Frankreichs anerkannt, ist auch ein charmantes Dorf mit 2100 Einwohnern, das am Hang eines Felsens liegt. Châteauneuf-du-Pape ist die Sommerresidenz der Päpste von Avignon und bewahrt noch immer die Überreste seines Papstschlosses. Aufgrund seiner Lage am Fluss Rhône zeugt sein architektonisches Erbe von seiner Geschichte als befestigtes Dorf, aber auch als Urlaubsort. Es ist auch ein typisch provenzalisches Dorf, das zu einem sanften Lebensstil und zur Entdeckung seines Feinschmeckerterroirs einlädt.
Besuch des Dorfzentrums
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Diese kleine Ortschaft mit 2526 Einwohnern, die auf einer alten Rhône-Schleife erbaut wurde, ist vollständig von einem drei Meter hohen Deich umgeben, der sie seit mehreren Jahrhunderten vor Überschwemmungen schützt und der Stolz des Dorfes ist. Im 20. Jahrhundert wurden Marmorfragmente gefunden, auf denen das Kataster aus dem Jahr 77 n. Chr. eingraviert war, was belegt, dass das Dorf noch immer so aussieht wie zu der Zeit, als es von den Cavares bewohnt wurde.
Besuch des Dorfzentrums
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Courthézon gehört zur mediterranen Zivilisation der Steine und des Wassers. Die Gemeinde verfügt über ein sehr vielfältiges bauliches Erbe von hoher Qualität. Das historische Zentrum mit seinen engen Gassen, in denen die Dorfhäuser aneinandergereiht sind, seinen schattigen öffentlichen Plätzen, Treppen und Brunnen, die alle von einer beeindruckenden Stadtmauer aus dem 12.
Besuch des Dorfzentrums
2 STUNDEN - MAX. 40 PERSONEN
Die Gemeinde Jonquières liegt im Herzen der Côtes du Rhône und eines exzellenten grünen Departements und zieht immer wieder all diejenigen an, die Wert auf Authentizität, Geselligkeit und Lebenskunst legen. In der Tat hat diese kleine Stadt mit etwa 5000 Einwohnern ihre dörfliche Seele bewahrt und pflegt einen Geschmack der von Pagnol geliebten Lebenskunst der Provence.
TARIFE
VON MONTAG BIS SAMSTAG
- 2h - 140 €
- 3h-4h - 140€
- Tag - 295 €
Sonntag
- 2h - 140 €
- 3h-4h - 225 €
- Tag - 370 €
Feiertage
- 2h - 210 €
- 3h-4h - 275 €
- Tag - 450 €
Kontakt
Service Guidance
Tel. +33 (0)4 90 34 70 88
guidages@paysdorange.com
Interkommunales Tourismusbüro
Service Guidages - 5 cours Aristide Briand, 84 100 ORANGE.
ALLGEMEINE UND BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2024
1 - Leistung
Das Office de Tourisme Intercommunal bietet ausschließlich geführte Besichtigungen an, die von staatlich geprüften Fremdenführern durchgeführt werden. Die praktizierten Sprachen sind: Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch.
2 - Buchung
Alle Anfragen nach Führungen für Gruppen müssen schriftlich an die Abteilung für Führungen des Fremdenverkehrsamtes gerichtet und bestätigt werden (siehe Kontaktdaten am Ende dieses Dokuments). Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, dem Kunden spätestens vor Beginn der bestellten Leistungen den Inhalt der bestellten Leistungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in elektronischer Form oder ersatzweise in Papierform zu bestätigen.
3 - Dauer der geführten Touren
Die Dauer der Besuche ist auf den Besuchsbestätigungen angegeben und gilt für den dort angegebenen Start- (und Ziel-) Punkt. Bei eintägigen Besuchen ist die für die Mahlzeiten aufgewendete Zeit im Preis inbegriffen. Die Kosten für die Mahlzeiten sind nicht enthalten. Bei einer verkürzten Besichtigung am selben Tag wird der gesamte Betrag der ursprünglich bestellten Leistung fällig. Die Dauer der Besuche kann im Voraus oder vor Ort unter den folgenden Bedingungen geändert werden:
- Verspätung der Gruppe:
Der Reiseleiter wartet die erste Stunde nach der in der Bestätigung festgelegten Treffpunktzeit auf die Gruppe. Die Führung wird um die Dauer dieser Verspätung verkürzt oder, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und des Einverständnisses des Führers und der Gruppe, entsprechend verlängert; diese zusätzliche Zeit wird auf der Grundlage der geltenden Tarife berechnet.
- Verspätung oder Nichterscheinen des/der Fremdenführer(s):
Die Gruppe bleibt die erste halbe Stunde auf den Fremdenführer warten.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit des/der Fremdenführer(s) und der Zustimmung der Gruppe kann der Besuch um die Zeit der Verspätung verlängert werden (Toleranz von 10 Minuten).
Andernfalls wird der Besuch bei Uneinigkeit um die Dauer der Verspätung verkürzt und dem Kunden eine Ermäßigung
von einer halben Stunde für jede angefangene halbe Stunde auf der Grundlage der geltenden Tarife gewährt. Bei mehr als einer halben Stunde Verspätung oder bei Nichterscheinen des Führers (oder der Führer) ist die Gruppe berechtigt, die Führung zu stornieren und die Stornierung der entsprechenden Rechnung zu verlangen.
- Höhere Gewalt:
Der (oder die) Fremdenführer kann haftbar gemacht werden, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (außergewöhnliche und plötzliche Schließung einer Sehenswürdigkeit, außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen...).
Die Gruppe trägt allein die Folgen solcher Ereignisse. Der Betrag für die geführte Tour wird nicht fällig.
4 - Zahlung
Die Zahlung der Besuche kann bis spätestens 10 Tage vor der Leistung per Scheck, ausgestellt auf das Office de Tourisme Régie Mixte, oder per Banküberweisung unter Angabe des Namens der Gruppe, des Datums des Besuchs und der Rechnungsnummer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Überweisung ausschließlich vom Kunden getragen werden. Die Zahlung wird erst nach Erhalt der Kopie des Überweisungsauftrags berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug behält sich das HABM das Recht vor
, Verzugszinsen zum geltenden Satz zu berechnen.
5 - Verspätete Besuchsanfragen
Bei Besuchsanfragen, die weniger als 8 Tage vor der Durchführung der Leistung eingehen, wird die Zahlung bei der Buchung verlangt.
6 - Preise
Die in der Tabelle angegebenen Preise sind in Euro, verstehen sich inklusive Steuern und beziehen sich nur auf die Leistung der Führung.
Die Preise unterscheiden sich an Sonntagen und französischen Feiertagen
Die Preise beinhalten nicht:
- Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten, Museen, Denkmäler usw.;
- Mahlzeiten für den Reiseleiter, wenn der Reiseleiter beim Mittagessen bei der Gruppe bleibt (Verpflichtung, dass der Reiseleiter mit der Gruppe zu Mittag isst).
7 - Stornierung durch den Kunden
Jede Stornierung muss dem Office de Tourisme Intercommunal schriftlich mitgeteilt werden. Je nachdem, wann die Stornierung beim Office du Tourisme eingeht, werden folgende Strafen fällig:
- Zwischen T-14 und T-3: 50 % der Gesamtleistung auf der Grundlage des unterzeichneten Formulars zur Bestätigung des Besuchs werden fällig.
- Ab T-2: 100 % der Gesamtleistung auf der Grundlage des unterzeichneten Formulars zur Reservierung und Bestätigung des geführten Besuchs werden fällig.
8 - Änderung, Abbruch der Leistung durch den Kunden
Jede Änderung der Leistungsmerkmale (Anzahl der Personen, Treffpunkt, Uhrzeit usw.) muss im Voraus mit dem Führungsservice vereinbart werden. Sie wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit des (oder der) Fremdenführer(s) berücksichtigt. Bei Abbruch der Leistung durch
den Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen. Jeder Fremdenführer hat das Recht, eine Leistung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn der Kunde gegen das Gesetz verstößt.
9 - Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteils durch das Office de Tourisme Intercommunal
Wenn das Office de Tourisme Intercommunal vor dem geplanten Beginn der Leistung gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Reservierungs- und Bestätigungsformulars für Führungen vorzunehmen, kann der Kunde, nachdem er vom Office de Tourisme Intercommunal darüber informiert wurde, eine entsprechende Änderung vornehmen:
- entweder von seiner Reservierung zurücktreten und ohne Vertragsstrafen die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge erhalten;
- oder die vom Office de Tourisme Intercommunal vorgeschlagene Änderung akzeptieren: In diesem Fall wird ein Zusatz zum Formular
Reservierung und Bestätigung der Führung, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind, von den Parteien unterzeichnet.
10 - Stornierung durch das Office de Tourisme
Wenn das Office deTourisme Intercommunal vor Beginn der Leistung die Leistung storniert, muss es den Kunden schriftlich darüber informieren. Der Kunde erhält sofort eine Rückerstattung ohne Strafzahlungen. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, die zum Gegenstand hat, dass der Kunde eine vom Office de Tourisme Intercommunal vorgeschlagene Ersatzleistung annimmt.
11 - Kapazität
Die Führungen zu Fuß sind für maximal 40 Personen vorgesehen, ohne Begleitperson. Bei mehr als 40 Personen ist die Leistung eines zweiten Führers obligatorisch. Der Treffpunkt wird durch vorherige Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Fremdenverkehrsamt festgelegt und auf dem Reservierungs- und Bestätigungsformular für Führungen angegeben.
12 - Versicherung
Der Klient haftet für alle Schäden, die durch sein Handeln entstehen. Er wird aufgefordert, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen.
13- Streitigkeiten
Jede Beschwerde muss innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Leistung per Einschreiben an das Fremdenverkehrsamt gerichtet werden. Für alle Streitigkeiten, die sich auf die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ist ausschließlich das territorial zuständige Großinstanzgericht zuständig.